Präambel
Wir, die Mitglieder des GreenMood Cannabis Social Club Hamburg, vereinen uns aufgrund
des gemeinsamen Interesses an einer verantwortungsvollen und solidarischen Gemeinschaft,
die sich für eine alternative Herangehensweise im Umgang mit Cannabis einsetzt. In
Anerkennung des Bedarfs nach einer offenen und informierten Diskussion über die
Legalisierung und Regulierung von Cannabis in Deutschland sowie der Förderung einer
sicheren und nachhaltigen Nutzung, setzen wir uns für die Schaffung eines sozialen Rahmens
ein, die individuelle Freiheit eines jeden Einzelnen mit der uns auferlegten, gesellschaftlichen
Verantwortung in Einklang bringt.
Als Cannabis-Social-Club betrachten wir uns als Teil einer breiteren Bewegung, die sich für eine
gerechtere und humanere Cannabispolitik einsetzt. Wir sind der Überzeugung, dass die
strafrechtliche Verfolgung von Cannabiskonsumenten und -konsumentinnen ineffektiv und
schädlich ist und dass eine Regulierung und Kontrolle von Cannabis zu einer besseren
Gesundheit und Sicherheit für die Gesellschaft beitragen kann. Unser Ziel ist es, eine
Alternative zum Schwarzmarkt anzubieten, indem wir einen geschützten Raum schaffen, in dem
erwachsene Mitglieder sich sicher und verantwortungsbewusst mit Cannabis auseinandersetzen
können.
Der GreenMood Cannabis Social Club Hamburg versteht sich als eine nicht-kommerzielle Organisation, die auf
Basis von Solidarität und Zusammenarbeit agiert. Wir fördern den Austausch von Wissen,
Erfahrungen und Informationen rund um den verantwortungsbewussten Umgang mit Cannabis
und bieten unseren Mitgliedern die Möglichkeit, sich über verschiedene Aspekte der
Cannabiskultur zu informieren und zu engagieren.
Als Mitglieder des GreenMood Cannabis Social Club Hamburg verpflichten wir uns zu folgenden Grundsätzen:
1. Gemeinschaft: Wir streben eine inklusive und respektvolle Gemeinschaft an, in der jeder
Mensch, unabhängig von Geschlecht, sexueller Orientierung, ethnischer Herkunft oder
sozialem Hintergrund, willkommen ist.
2. Verantwortung: Wir setzen uns für einen verantwortungsvollen Umgang mit Cannabis ein.
Das schließt den Schutz von Minderjährigen vor dem Konsum ein und ermutigt zur
Selbstregulierung und Sensibilisierung für mögliche Risiken.
3. Bildung: Wir fördern die Bildung und Aufklärung über Cannabis, seine Wirkungen, Anbau-
und Konsummethoden sowie über die rechtlichen Rahmenbedingungen. Wir streben an,
ein fundiertes Verständnis für Cannabis zu schaffen, Risiken und Gefahren zu erkennen
und Vorurteile abzubauen.
4. Rechtliche Rahmenbedingungen: Wir setzen uns für eine Reform der Cannabisgesetze
in Deutschland ein und unterstützen Maßnahmen zur Legalisierung, Regulierung und
Kontrolle von Cannabis für den Erwachsenengebrauch.
5. Solidarität: Wir unterstützen uns gegenseitig und engagieren uns für eine soziale und
gesellschaftliche Akzeptanz von Cannabis. Wir setzen uns für eine Entstigmatisierung
von Cannabiskonsumenten und -konsumentinnen ein und stehen für soziale
Gerechtigkeit und Chancengleichheit ein.
Durch die Annahme dieser Satzung verpflichten sich die Mitglieder des GreenMood Cannabis Social Club Hamburg dazu, die Grundsätze und Ziele des Clubs zu respektieren und zu fördern.
Wir sind fest davon überzeugt, dass eine progressive Cannabispolitik in Deutschland zu einer
besseren Gesellschaft führt und setzen uns leidenschaftlich dafür ein, dieses Ziel zu erreichen.
Der GreenMood Cannabis Social Club Hamburg beabsichtigt, sobald die gesetzlichen Bedingungen dafür
bestehen, eine Erlaubnis für die gemeinschaftliche Erzeugung und Abgabe in
Anbauvereinigungen zu beantragen und nach Erteilung durch aktives Mitwirken unserer
Mitglieder gemeinschaftlich Cannabis anzubauen.
Dieses Vorhaben wird von allen Mitgliedern des Vereins getragen und unterstützt.
Die Regelungen der Satzung und Ordnungen beziehen sich gleichermaßen auf alle
Geschlechter. Unabhängig vom Geschlecht der in der Satzung und den Ordnungen
angesprochenen Personen wird in den nachfolgenden Paragrafen teilweise aus Gründen der
einfacheren Lesbarkeit nur die männliche Bezeichnung verwendet. Jede Person hat jedoch
entgegen der Formulierung dieser Satzung Anspruch auf eine Anrede, die ihrem Geschlecht
entspricht.
Zur Umsetzung dieses Vorhabens gibt sich der Verein die folgende Satzung:
§ 1
NAME, SITZ, GESCHÄFTSJAHR
Der Verein führt den Namen GreenMood Cannabis Social Club Hamburg.
Er hat seinen Sitz in Hamburg und soll in das Vereinsregister eingetragen werden.
Danach führt er im Namen den Zusatz e.V.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2
Zweck und Ziele des Vereins
1.
Zweck des Vereins ist in erster Linie die Bekämpfung des illegalen Handelns mit Cannabis.
Ferner soll nach Schaffung der rechtlichen Grundlagen angestrebt werden, unter Beachtung der
gesetzlich normierten (Rahmen-)Bedingungen und behördlich erteilten Erlaubnisse/Lizenzen,
gemeinsam mit allen Mitgliedern aktiv Cannabis zu Genusszwecken anzubauen. Weiter soll auf
Grundlage eines entsprechenden Gesetzes die Weitergabe durch gemeinschaftlichen
Eigenanbau gewonnenen Vermehrungsmaterials für den privaten Eigenanbau an Mitglieder, an
sonstige Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, oder an andere
Anbauvereinigungen erfolgen.
2.
Dabei wird der Verein die Auflagen zum Zwecke des Jugendschutzes und zur Prävention
beachten.
Dem Verein sind Jugendschutz, Suchtprävention sowie Verbraucherschutz ein besonderes
Anliegen. Die Suchtgefahr durch den Konsum von Cannabis ist dem Club bewusst. Daher
verpflichtet sich der Verein zur Benennung und Schulung einer Person mit dem Schwerpunkt
des Jugendschutzes sowie für Sucht- und Präventionsfragen (beauftragte Person). Die
entsprechenden Kenntnisse erwirbt diese Person im Rahmen der Teilnahme an
Suchtpräventionsschulungen zu Cannabis bei den Landes- oder Fachstellen für
Suchtprävention oder bei vergleichbar qualifizierten Einrichtungen. Die beauftragte Person hält
ihr Wissen aktuell, indem sie regelmäßig, mindestens all drei Jahre, an einer Auffrischungs-
oder alternativ an einer Aufbauschulung teilnimmt.
Auf Grundlage der im Rahmen der Schulungen erworbenen Kenntnisse stellt die beauftragte
Person sicher, dass geeignete Maßnahmen zur Erreichung eines umfassenden Jugend- und
Gesundheitsschutzes sowie zur Suchtprävention getroffen werden.
Diese Person unterstützt den Vorstand in ihrer Funktion in allen Belangen zum Thema
Suchtprävention und achtet auf die Einhaltung von gesetzlichen Normen.
Der Verein unterhält eine Kooperation zu einer Suchtberatungsstelle vor Ort.
3.
Der Verein ist auf Eigenwirtschaftlichkeit ausgerichtet und verfolgt keine
Gewinnerzielungsabsicht. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke
verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es
darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch
unverhältnismäßige Vergütungen begünstigt werden.
Mitglieder oder Organe haben bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung oder Aufhebung des
Vereins keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen.
4.
Von dem Verein werden nach dem Erhalt der Anbaulizenz ausschließlich behördlich
zugelassene Räumlichkeiten, Gewächshäuser, Grundstücke oder Anbauflächen genutzt.
§ 3
Mitgliedschaft
1.
Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden, die mindestens 21 Jahre alt ist und
ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat. Eine gleichzeitige
Mitgliedschaft in einer anderen Vereinigung, in der gemeinschaftlich Cannabis zu
Genusszwecken angebaut und an Mitglieder im Eigenanbau abgegeben wird ist gesetzlich
untersagt.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Aufnahme in den Verein bei Erfüllung der
Anforderungskriterien.
2.
Die Mitgliederanzahl ist auf 500 begrenzt.
3.
Der Antrag auf Aufnahme in den Verein ist an den Vorstand zu richten. Bei Antragsstellung hat
das antragstellende Mitglied durch Vorlage eines amtlichen Lichtbilddokumentes
(Personalausweis oder Reisepass) sowohl sein Mindestalter, als auch den Nachweis über
seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland zu erbringen. Es kann
das vom Verein bereitgestellte Antragsformular genutzt werden.
Als Mitglied in den Verein wird nur aufgenommen, wer gegenüber dem Verein schriftlich oder
elektronisch versichert, dass er oder sie kein Mitglied in einer anderen Anbauvereinigung ist und
ihr oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt seit mindestens sechs Monaten in
Deutschland hat. Die Selbstauskunft ist von dem Verein drei Jahre aufzubewahren.
Sollte sich der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt ändern, ist dies der Anbauvereinigung
unverzüglich unter Angabe des neuen Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltes mitzuteilen.
Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar.
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