Was ist ein Cannabis

Social Club (CSC)?

 

 

Ein Cannabis Social Club ist ein nicht-kommerzielle Vereinigung, der nach den gesetzlichen Vorgaben Cannabis für seine Mitglieder anbaut, verarbeitet und verteilt. Dabei handelt es sich um eine gemeinschaftlich organisierte Selbstversorgung. Der Zugang ist ausschließlich Mitgliedern vorbehalten.

 

Wenn du Fragen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen hast oder mehr über den Verein erfahren möchtest, melde dich gern bei uns.

 

Gemeinsam. Legal. Bewusst.

Rechtliche Grundlagen

 

Zulassungspflicht: CSCs benötigen eine behördliche Erlaubnis nach § 11 KCanG. Diese wird durch die zuständige Landesbehörde (z. B. Gesundheitsamt) erteilt.

Abgabemengen: Pro Mitglied dürfen maximal 25 g Cannabis pro Tag und 50 g pro Monat abgegeben werden.

Anbau: Der Anbau erfolgt nicht öffentlich sichtbar und unter Einhaltung strenger Sicherheits- und Hygienevorgaben. 

Kein Konsum vor Ort: Der Konsum von Cannabis auf dem Vereinsgelände oder in dessen Nähe ist gesetzlich verboten. Clubs sind keine "Coffee Shops", sondern reine Anbau- und Verteilstellen.

Kein Verkauf, keine Werbung: CSCs dürfen keine Werbung für Cannabis oder den Club machen. 

Keine Abgabe an Dritte: Die Weitergabe von Cannabis an Nicht-Mitglieder, Minderjährige oder im öffentlichen Raum ist strafbar – auch für Mitglieder. Der Besitz außerhalb der gesetzlichen Grenzen kann ebenfalls strafrechtliche Konsequenzen haben.

Dokumentationspflichten: Der Club ist verpflichtet, die Abgabe, den Anbau und die Mitgliedsdaten (anonymisiert) sorgfältig zu dokumentieren.


Altersgrenze & Mitgliederzahl bei GreenMood

 

Obwohl das Cannabisgesetz eine Mitgliedschaft ab 18 Jahren grundsätzlich erlaubt, haben wir uns bei GreenMood bewusst für eine Altersgrenze ab 21 Jahren entschieden.
Diese Entscheidung beruht auf dem Gedanken der Prävention und gesundheitlichen Verantwortung: Jüngere Erwachsene sind laut Studien besonders anfällig für die gesundheitlichen Risiken von regelmäßigem Cannabiskonsum. Wir möchten als Club ein verantwortungsvolles Zeichen setzen und besonders sensible Altersgruppen schützen.

 

Außerdem haben wir die Mitgliederzahl auf maximal 250 Personen begrenzt – obwohl das Gesetz bis zu 500 Mitglieder erlaubt. Der Grund dafür ist unsere räumliche und organisatorische Kapazität: Wir wollen sicherstellen, dass wir unseren Mitgliedern eine verlässliche Versorgung, transparente Prozesse und eine gut betreute Clubstruktur bieten können. Qualität und Sicherheit stehen für uns vor Quantität.